Maskenpflicht
Mit den kühleren Hernst- und Wintermonaten häufen sich die Luftwegsinfekte bei Erwachsenen und Kindern. Wir richten uns wieder nach den Empfehlungen der FMH zum Schutz der vulnerablen Personen, dem Personal und letzlich auch Ihnen und deshalb gilt innerhalb der Praxisräume wieder eine Maskenpflicht für Personen über 12 Jahren. Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Empfehlung, wenn das Kind krank ist.